Mit der Öffentlichkeitsarbeit macht ihr auf euch und auf eure Tätigkeiten aufmerksam. So könnt ihr Sympathien in der Bevölkerung schaffen, die euch hilft. Ein gutes «Produkt», also euer Pfadigrogramm, hat vor allem dann einen positiven Effekt, wenn es auch in der Öffentlichkeit als solches bekannt ist. Ein gutes Image bringt euch als Pfadi auf verschiedenen Ebenen Vorteile: • Es stärkt das Vertrauen in eure Organisation, was (unter anderem) wichtig ist für stabile Mitgliederzahlen, • es fördert das Wohlwollen bei Dritten (Behörden, anderen Verbänden, möglichen Sponsoren etc.) und • steigert die Anerkennung und Wertschätzung gegenüber eurer (ehrenamtlichen) Pfadiarbeit.
Öffentlichkeitsarbeit findet auf sehr verschiedenen Ebenen statt. Dazu gehören eine aktuelle Website und passende Elterninformation per Brief, Mail oder WhatsApp-Gruppe. Das könnt ihr selbst beeinflussen. Zum anderen Teil lebt die Öffentlichkeitsarbeit auch stark von der Wahrnehmung des Umfeldes ab. Es lohnt sich hier, ab und zu die Perspektive zu ändern. Wie wirkt das, was wir machen, für jemanden, der die Pfadi gar nicht kennt? So kann auch in «interne» und «externe» Öffentlichkeitsarbeit unterschieden werden.
Ein umfassendes Hilfsmittel für die Öffentlichkeitsarbeit deiner Pfadiabteilung ist die Cudesch-Broschüre «Öffentlichkeitsarbeit in der Pfadi».
Umgang mit Bildern
Als Grundsatz gilt, dass niemand ohne Zustimmung fotografiert werden darf und kein Bild von einer Person ohne deren Zustimmung veröffentlich werden darf. Fotografieren ist aber in der Öffentlichkeit erlaubt, wenn die Person als «Person im Hintergrund» erscheint. Ist jemand aber auch in einer Gruppe klar zu erkennen und erscheint er*sie als einzelne Person, muss ebenso die Zustimmung vorliegen. Bei Bildern von Pfadiaktivitäten ist davon auszugehen, dass Pfadis nicht «als Personen im Hintergrund» erscheinen, darum ist das grundsätzliche Einverständnis nötig. Am einfachsten wird gleich mit der Anmeldung das Einverständnis abgeholt. Das ist nun aber noch nicht ein Freipass für die Verwendung der Bilder.
Die Bilder müssen im richtigen Kontext verwendet werden.
Die Bilder müssen immer wohlwollend sein, mit den Fotos muss verantwortungs- und respektvoll umgegangen werden.
Die Bilder sollen ästhetischen Standards genügen und die notwendige Aufnahmequalität haben.
Die Bilder dürfen nicht missverständlich sein.
Bei Einzelaufnahmen und für einen besonderen Zweck muss das ausdrückliche Einverständnis zur Verwendung des bestimmten Bildes eingeholt werden.
Auch die Bildbearbeitung erfordert die Zustimmung.
Gemäss ZGB gibt es keine Altersgrenze, ab der die Zustimmung des Kindes ausreicht. Es kann ab etwa 14 Jahren von der Urteilsfähigkeit bezüglich Fotoverwendung ausgegangen werden, sicherer ist aber die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Schriftlich ist eindeutiger als mündlich.
Es muss klar sein, wie die Bilder verwendet werden.
Ihr könnt die missbräuchliche Verwendung unterbinden (im Wissen, dass diese bei digitalen Bildern unmöglich zu verhindern ist), indem ihr
euch auf einige wenige (besonders gute) Bilder, die öffentlich zugänglich sind, beschränkt,
auf das Urheberrecht hinweist und die Nutzungsrechte einschränkt,
die Bilder nur in der minimal notwendigen Auflösung öffentlich publiziert,
für eure Mitglieder einen geschützten Downloadbereich einrichtet oder die Bilder euren Mitgliedern mittels Zuganges zu einem Cloudspeicher zukommen lässt,
eure Mitglieder ebenfalls auf den Umgang mit Fotos sensibilisiert (eigene Social Media Profile der älteren Teilnehmer*innen und Leiter*innen, selbst gemachte Fotos, die nicht «im Auftrag der Abteilung» gemacht wurden.
Im Merkblatt Social Media der PBS findest du Hinweise, wo deine Bilder am besten zur Geltung kommen. Es ist entscheidend, die richtige Plattform auszuwählen, da deine Abteilung nicht überall aktiv sein kann. Auf unserem Blog findest du weitere Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit und sämtliche Unterlagen zum Runterladen.